Über dieses Produkt
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind: ortsfeste elektrische Betriebsmittel, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, stationäre Anlagen, nicht stationäre Anlagen. Unser beste...