Dichtheitsprüfungen werden vor der Inbetriebnahme neuverlegter Kanäle, vor und nach Sanierungsarbeiten und in wiederkehrenden Intervallen gemäß Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und den jeweiligen durch die Länder zu verantwortenden Eigenkontrollverordnungen vorgeschrieben.
Dichtheitsprüfungen – oder auch Dichtigkeitsprüfungen genannt – können an Regen-, Schmutz- und Trinkwasserleitungen ebenso, wie an Bauwerken der Abwassertechnik (Schächte, Auffangbecken und Abscheider etc.) durchgeführt werden.
Die Dichtheitsprüfung erfolgt – abgestimmt auf die jeweiligen Örtlichkeiten – nach DIN EN 1610
– Wasserdruckprüfung
– Luftüberdruckprüfung
Die Durchführung von Dichtheitsprüfungen bieten wir unseren Kunden im Normalfall nur in Kombination mit der Beauftragung und Realisierung unserer PolyLine Tec – Sanierungsverfahren.
Wir garantieren hierbei kompetente ingenieurtechnische Betreuung und übernehmen als Ansprechpartner ggf. auch bauvorbereitende und bauleitende Tätigkeiten in Eigenregie oder gemeinsam mit kompetenten Partnern – je nach Umfang der Leistungen und Kundenwunsch!
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