Als im Rechtsdienstleistungsregister eingetragener Rentenberater bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung an. Dies betrifft zum Beispiel die Einführung und Änderung von Versorgungszusagen, die Harmonisierung von Versorgungswerken nach Übernahmen oder Betriebsübergängen, die Übertragung von Anwartschaften, die Abfindung, Kürzung oder Restrukturierung von Versorgungsanwartschaften, sowie die Gestaltung einer Teilungsordnung für den Versorgungsausgleich (VersAusglG).
Analyse bestehender Pensionszusagen auf rechtliche Risiken gehört ebenfalls zu unseren Leistungen.
Darüberhinaus informieren wir unsere Mandanten regelmäßig über neue steuerliche und arbeitsrechtliche Entwicklungen in der betrieblichen Altersversorgung.