Ob Auslichtung der Baumkrone, Beseitigung von Sturmschäden oder die Entfernung von Ästen und ganzen Bäumen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht – wir entfernen und pflegen die Bäume in Ihrem Garten schnell und kostengünstig.
Baumarbeiten in der Übersicht
Sturmschäden
Kronenschnitt
Baumpflege
Obstbaumschnitt
Fällungen
Bitte beachten Sie, dass es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September laut Bundesnaturschutzgesetz verboten ist „Bäume, Hecken und Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen“.
In besonderen Fällen kann aber eine Ausnahmegenehmigung bei der Naturschutzbehörde eingeholt werden.