Onlinehändler versenden Waren auch aus Depots von Amazon im europäischen Ausland
Der Versandhandel bietet nicht nur im Inland sondern auch im europäischen Versandhandel große Wachstumschancen. Beim Inlandsversand sind vielen Händlern die Regelungen bekannt. Beim Onlinehandel über europäische Grenzen hinweg wird aufgrund von umsatzsteuerlichen Besonderheiten, Lieferschwellen und ausländischen Steuergesetzen die Beratung von Experten aus dem Steuerbüro benötigt. Durch logistische Besonderheiten wie beispielsweise Amazon-FBA oder PAN-EU sind schon bei Einlagerung Ihrer Waren umsatzsteuerliche Konsequenzen zu ziehen. Wir beraten Sie, welche Umsatzsteuer auszuweisen ist, wenn beispielsweise Ware aus einem Amazon-Lager in Frankreich an Endkunden in Deutschland, Italien oder in einen sonstigen EU-Mitgliedsstaat geliefert wird. Das Überwachen der Lieferschwelle für jedes EU-Land kann bereits durch die Finanzbuchhaltung erfolgen.