Zum 01. April 2017 trat die Gesetzesänderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Das Gesetz regelt vor allem die Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay. Weitere Informationen, die Sie als Unternehmen berücksichtigen müssen, erklären Ihnen unsere Ansprechpartner in der Niederlassung.