Der Versicherungsmakler arbeitet unabhängig von den Versicherungsunternehmen, ist weisungs-ungebunden und vertraglich nur seinem Kunden verpflichtet – der Bundesgerichtshof hat ihn deshalb als „treuhänderischen Sachwalter der Versicherungsnehmer“ bezeichnet. Der Versicherungsmakler gewährleistet eine optimale Beratung und Betreuung seiner Kunden auf der Grundlage eines umfangreichen Produktsortiments von verschiedenen Versicherern. Bei erfolgreicher Vermittlung erhält der Versicherungsmakler vom Versicherer eine Courtage.