Verladerhaftung
Verladende Unternehmen und deren verantwortliche Personen haben als Auftraggeber zahlreiche Pflichten innerhalb der Transportkette. Bei Nichterfüllung können Sie bußgeldrechtlich, im Einzelfall strafrechtlich, aber teilweise auch zivilrechtlich belangt werden.
Fuhrparkhalterhaftung
Werden von Verkehrsleitern, werkverkehrs-, und fuhrparkverantwortlichen Personen die umfangreichen Schulungs-, Belehrungs- und Kontrollpflichten nicht oder unzureichend wahrgenommen drohen harte Strafen. Diese reichen von empfindlichen Geldbußen über den Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zu Freiheitsstrafen.