Viele Gebäude werden über veraltete Heizungsanlagen mit Wärme und Warmwasser versorgt. Diese alten Anlagen stellen in Bezug auf Umweltbelastung und Energieverbrauch eine hohe Belastung dar. Spezielle Fördermittel der KfW und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) entlasten Hauseigentümer bei ihren Investitionen in neue Heizungsanlagen. Während Geothermie-Anlagen mit unterschiedlichen Wärmepumpen und Holzheizungen bereits voll gefördert werden, gilt die Brennstoffzelle als Heizung der Zukunft. Hier wird bevorzugt die Forschung zu diesem wichtigen Themengebiet durch stattliche Geldmittel unterstützt.
Die verschiedenen Fördermittel der KfW und BAFA
Ein wichtiger Anlaufpunkt in Bezug auf die Förderung bei der Neuinstallation einer Heizungsanlage ist die KfW, die ein spezielles Förderprogramm für energetische Sanierungen bereithält. Im Rahmen dieses Programms werden die Errichtung eines Effizienzhauses oder teilweise Maßnahmen mit entsprechenden Zuschüssen unterstützt. Im Bereich der Heizungsanlagen-Förderung sind diese folgende Investitionen.
Erneuerung oder die Optimierung von Heizungsanlagen
Zu den geförderten Anlagen zählen Gas- und Ölbrennkessel sowie Blockheizkraftwerke und Fernwärmeanschlüsse.
Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten und Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen im Rahmen der Sanierung von Heizanlagen.
Beim Umbau von Nicht-Wohngebäuden in beheizte Wohnfläche ist der Antrag auf Fördermittel ebenfalls möglich.
Die maximale Förderung pro Wohneinheit für private Eigentümer beträgt bis zu 18.750 Euro. Eine Kombination der Förderung durch die KfW und die BAFA ist nur bei einer Sanierung zum Effizienzhaus möglich.
Die BAFA ist der richtige Ansprechpartner bezüglich Förderungen für Heizungsanlagen, wenn diese mit regenerativen Energien betrieben werden. Dazu zählen nachfolgende Heizungsanlagen.
Mit Holz oder Pellets befeuerte Heizungsanlagen, wenn ein hydraulischer Abgleich der Heizung möglich ist und eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A eingebunden ist.
Solarthermieheizungen
Förderung der Energiegewinnung mittels Geothermie (Wärmepumpen) in Bestandsgebäuden.
Es kann davon ausgegangen werden, dass in Zukunft die Brennwertstoffzelle ebenfalls durch die BAFA gefördert wird, sobald sie die Marktreife erreicht.
Antragstellung durch die richtige Person zum richtigen Zeitpunkt
Die Antragstellung bei der BAFA erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten Tag der Inbetriebnahme durch den Haus- oder Anlagenbesitzer. Die Überprüfung der Anlage auf Effizienz durch die BAFA erfolgt durch einen vom Ministerium beauftragten Techniker nach dem Genehmigungs- und Auszahlungsverfahren.
Bei der KfW-Bank wird der Antrag auf die benötigten Fördermittel vor Beginn der Baumaßnahmen durch einen stattlich geprüften Energieberater gestellt. Dieser Energieberater bestätigt nach der Realisierung die korrekte Umsetzung der geplanten Maßnahmen.