Die Heizungswartung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden und bei fossilen Brennstoffen folgende Arbeiten umfassen:
- Reinigen der Kessel und Wärmetauscherflächen
- Einstellen der Brennereinrichtung
- Emissionsmessung mit Messgerät
- Überprüfung der steuerungs- und regeltechnischen Einrichtungen
- Überprüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen
- Überprüfung der Abgasführung
- Überprüfung der Anlage auf einwandfreie Funktion
- Wasseranalyse (PH-Wert, Leitfähigkeit)
Die Vorzugspreise gelten bei Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Wir führen auch Wartungsarbeiten an Ihrer Heizungsanlage ohne Wartungsvertrag durch, die Abrechnung erfolgt dann nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand zu unseren aktuellen Verrechnungssätzen.