Beglaubigte Übersetzungen: Beglaubigungsstempel des Übersetzers
Ämter und Behörden verlangen in der Regel eine amtlich beglaubigte Übersetzung, um eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten.
Wir beglaubigen Ihre übersetzte Urkunde
mit einem Beglaubigungsstempel,
einem Beglaubigungsvermerk,
und einer Unterschrift
und bestätigen die Korrektheit und Vollständigkeit der Übersetzung und die Übereinstimmung mit dem Originaltext.
Die Beglaubigung einer Übersetzung ist ein
Echtheitszertifikat für ein übersetztes Dokument
Muss ich die Originalurkunde vorlegen oder reicht eine Kopie?
Nein, eine Kopie reicht. Sie müssen die zu beglaubigende Urkunde nicht im Original vorlegen.
Wir beglaubigen
nicht die Echtheit der vorgelegten Originalurkunde
sondern nur die
Korrektheit der angefertigten Übersetzung