Die beglaubigte Übersetzung Ihres Scheidungsbeschlusses wird durch eine:n in Deutschland gerichtlich vereidigte:n Übersetzer:in angefertigt. Diese:r bestätigt mit Beglaubigungsvermerk, Rundstempel und Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit der beglaubigten Übersetzung.
Wir bieten Ihnen die beglaubigte Übersetzung Ihrer Scheidungsdokumente aus verschiedenen Sprachen ins Deutsche oder umgekehrt.
Wir arbeiten ausschließlich mit ausgebildeten Fachübersetzer:innen zusammen, die über Erfahrung im Übersetzen von Urkunden, amtlichen Dokumenten und Zeugnissen haben. Wir verfügen über ein großes Netzwerk an vereidigten Übersetzer:innen deutschlandweit.