Ein Wartungsvertrag ist ein optional wählbarer Vertrag, den wir Ihnen nach dem Kauf der Erfassungsgeräte anbieten. Mit dem Wartungsvertrag gewährleisten wir die Aufrechterhaltung der Funktions- und Betriebsbereitschaft sowie den kostenfreien Austausch vor Ablauf deren Eichende bzw. Nutzungsdauer. Auch hier richtet sich die Vertragsdauer nach der jeweiligen Eichzeit/Nutzungsdauer.
Die Wartungsgebühr für verwendete Messtechnik wird im Rahmen der Abrechnungserstellung entsprechend umgelegt. Die Faktura der Wartungsgebühren erfolgt im laufenden Abrechnungszeitraum vorschüssig und einmal jährlich. Bitte beachten Sie, einem Wartungsvertrag geht