Im Bereich von Unternehmenskäufen, -verkäufen und -zusammenschlüssen (Mergers & Acquisitions) herrscht weiterhin viel Bewegung. Die Gründe für den Erwerb oder für die Veräußerung eines Unternehmens sind vielfältig. Häufig dient der Erwerb der Erlangung von Wettbewerbsvorteilen für ein bereits bestehendes Unternehmen. Großunternehmen festigen mit Hilfe des Zukaufs ihre globale Positionierung. Im Bereich der Familienunternehmen steht die Nachfolgeproblematik im Vordergrund. Wir beraten und vertreten Sie sowohl als Käufer wie auch als Verkäufer eines Unternehmens in allen Phasen einer solchen, meist wirtschaftlich und rechtlich sehr komplexen Transaktion.
SERVICES
FOLGENDE TYPISCHE PHASEN
Phase 1: Zeitraum vor der Aufnahme von Verhandlungen
Vorüberlegung zur Transaktionsstruktur: Anteilserwerb (Share Deal) oder Erwerb von Wirtschaftsgütern (Asset Deal)
Klärung der steuerlichen Risiken im Zusammenhang mit der Transaktion
Suche mit kooperierenden Unternehmensmaklern nach einem geeigneten Käufer / Verkäufer
Phase 2: Vorvertragliches Verhandlungsstadium
Beratung bei der Erstellung eines Letter of Intent (LoI), einer Absichtserklärung oder eines Memorandum of Understanding
Beratung und Betreuung bei Due-Diligence-Prüfungen im Vorfeld der Vertragsverhandlungen
Phase 3: Vertragsverhandlungen
Rechtliche und steuerliche Gestaltung und Optimierung sowie Gestaltung des entsprechenden Anteilskaufvertrags oder Asset-Deal-Vertrags
Führung und Begleitung von Vertragsverhandlungen
Phase 4: Abwicklung des Vertrages
Betreuung und Koordination der Vertragsabwicklung, ggf. mit kooperierenden Notaren