Neben einer großen Anzahl von Lackierfachbetrieben betreuen wir zahlreiche Stadtwerke und Verkehrsbetriebe sowie namhafte Autohäuser und Hersteller wie Daimler, BMW, MAN Audi etc.
Die Zahl der Produktionsbetriebe mit Beschichtungsabteilungen nimmt stetig zu. Maschinenbau, Holzbearbeitung, Herstellung von Kunststoffbauteilen Werften, Baufirmen etc. zeigen großes Interesse an einem rechtssicherem Betrieb Ihrer Lackier- und Trocknungsanlagen und deren Einrichtungen.
Über WFP Clean Oberflächentechnik GmbH
Prüfung+Abnahme explosionsgefährdeter Lackier- +Trocknungsanlagen gem. akt. Betriebssicherheitsverordnung Ex-Schutzdokument Gutachten Bewertung von Lackier-+Trocknunganlagen Projekt-Planung+Beratung
National
Liefergebiet
2016
Gründungsjahr
10 – 19
Mitarbeiteranzahl
Angebotsübersicht und Ansprechpartner
Kategorien
Absauganlagen für Farb- und Lacknebel
WFP Clean Oberflächentechnik GmbH
Lackieranlagen
WFP Clean Oberflächentechnik GmbH
Lackierkabinen für Kraftfahrzeuge
WFP Clean Oberflächentechnik GmbH
Lackier- und Trocknungsanlagen, kombinierte
WFP Clean Oberflächentechnik GmbH
Lackspritz- und Trocknungsanlagen für Kraftfahrzeuge, kombinierte
WFP Clean Oberflächentechnik GmbH
Planung von Lackieranlagen
WFP Clean Oberflächentechnik GmbH
Prüfung von Lackieranlagen
WFP Clean Oberflächentechnik GmbH
Reinigung von Lackieranlagen
WFP Clean Oberflächentechnik GmbH
Standort & Kontakt
WFP Clean Oberflächentechnik GmbH
Felix-Wankel-Str. 9
DE-74374 Zaberfeld
Über uns
Über WFP Clean Oberflächentechnik GmbH
Abteilung Prüftechnik
Wenn Sie eine der nachstehenden überwachungsbedürftigen + explosionsgefährdeten Lackier- und Trocknungsanlagen und deren Einrichtungen gem Produktsicherheitsgesetz § 2 Nr 30 betreiben, dann nehmen Sie sich doch bitte die Zeit, unsere Homepage wfp-prüftechnik.de zu besuchen
Sie enthält wichtige rechtliche Grundlagen für den Betrieb Ihrer überwachungsbedürftigen und explosionsgefährdeter Anlagen und deren Einrichtungen.
Lackierkabine, Kombikabine, Lacktrockner Spritzraum/Spritzecke mit Absaugwand, Spotrepair-Platz Multiarbeitsplatz
Füller- und Vorbereitungsplätze mit Absaugung Lacklager Lackmischräume Lackierpistolenreinigungsgeräte Lackiercontainer Lackierzelte Spritzstände und Lack-Trockner
Als Betreiber dieser überwachungsbedürftigen und explosionsgefährdeten Lackier- und Trocknungsanlagen und deren Einrichtungen sind Sie als Arbeitgeber + Betreiber verpflichtet, gem. § 2 Nr 30 Produktsicherheitsgesetz, gem. TRBS 1203 +1201, gem. der DGUV 209-046 sowie der Gefahrstoffverordnung und der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung 2016 die vorgenannten gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien einzuhalten.Die Überwachungsbedürftigkeit der explosionsgefährdeten Anlagen ist z.B, klar im Produktsicherheitsgesetz geregelt und lässt keinen Spielraum für Ausnahmen.
Sie betreiben eine überwachungsbedürftige und explosionsgefährdete Lackier- und Trocknungsanlage samt Lager- und Vorbereitungs-bereichen und deren EInrichtungen.
Der Gesetzgeber versucht die Arbeitnehmer, Ihren Betrieb und die Umwelt beim Einsatz von gefährlichen Arbeitsmitteln besonders zu schützen. Dazu gibt es eine ganze Reihe von Verordnungen und gesetzlichen Richtlinien die vom Arbeitgeber anzuwenden sind.
Ähnlich wie bei Kran-, Tank-, Förderanlagen oder Aufzügen müssen Ihre überwachungsbedürftigen und exposionsgefährdeten Lackier- und Trocknungsanlagen sowie deren Einrichtungen regelmäßig auf Ihre Betriebssicherheit geprüft und zusätzlich regelmäßig gewartet und instandgehalten werden.
Wir bieten Ihnen diese speziellen Prüfungen als Dienstleistung an. Das "Rund um Sorglos-Paket" mit den richtigen Prüfungsinhalten, in der vorgeschriebenen Form gem. Betriebssicherheitsverordnung, durch eine befähigte Person speziell nur für Ihre Lackier- und Trocknungsanlagen und deren Einrichtungen.
Wenn Sie eine der nachstehenden überwachungsbedürftigen + explosionsgefährdeten Lackier- und Trocknungsanlagen und deren Einrichtungen gem Produktsicherheitsgesetz § 2 Nr 30 betreiben, dann nehmen Sie sich doch bitte die Zeit, unsere Homepage wfp-prüftechnik.de zu besuchen
Sie enthält wichtige rechtliche Grundlagen für den Betrieb Ihrer überwachungsbedürftigen und explosionsgefährdeter Anlagen und deren Einrichtungen.
Lackierkabine, Kombikabine, Lacktrockner Spritzraum/Spritzecke mit Absaugwand, Spotrepair-Platz Multiarbeitsplatz
Füller- und Vorbereitungsplätze mit Absaugung Lacklager Lackmischräume Lackierpistolenreinigungsgeräte Lackiercontainer Lackierzelte Spritzstände und Lack-Trockner
Als Betreiber dieser überwachungsbedürftigen und explosionsgefährdeten Lackier- und Trocknungsanlagen und deren Einrichtungen sind Sie als Arbeitgeber + Betreiber verpflichtet, gem. § 2 Nr 30 Produktsicherheitsgesetz, gem. TRBS 1203 +1201, gem. der DGUV 209-046 sowie der Gefahrstoffverordnung und der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung 2016 die vorgenannten gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien einzuhalten.Die Überwachungsbedürftigkeit der explosionsgefährdeten Anlagen ist z.B, klar im Produktsicherheitsgesetz geregelt und lässt keinen Spielraum für Ausnahmen.
Sie betreiben eine überwachungsbedürftige und explosionsgefährdete Lackier- und Trocknungsanlage samt Lager- und Vorbereitungs-bereichen und deren EInrichtungen.
Der Gesetzgeber versucht die Arbeitnehmer, Ihren Betrieb und die Umwelt beim Einsatz von gefährlichen Arbeitsmitteln besonders zu schützen. Dazu gibt es eine ganze Reihe von Verordnungen und gesetzlichen Richtlinien die vom Arbeitgeber anzuwenden sind.
Ähnlich wie bei Kran-, Tank-, Förderanlagen oder Aufzügen müssen Ihre überwachungsbedürftigen und exposionsgefährdeten Lackier- und Trocknungsanlagen sowie deren Einrichtungen regelmäßig auf Ihre Betriebssicherheit geprüft und zusätzlich regelmäßig gewartet und instandgehalten werden.
Wir bieten Ihnen diese speziellen Prüfungen als Dienstleistung an. Das "Rund um Sorglos-Paket" mit den richtigen Prüfungsinhalten, in der vorgeschriebenen Form gem. Betriebssicherheitsverordnung, durch eine befähigte Person speziell nur für Ihre Lackier- und Trocknungsanlagen und deren Einrichtungen.
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