Gemäß §55 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne aufzuhängen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Inklusive Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A und Geländeübersicht mit Sammelstelle. Flucht- und Rettungspläne werden UV-beständig und als verzugsfreie Folie geliefert. Es stehen verschiedene Rahmenvarianten zur Verfügung