Die Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
Einzelmaßnahmen, wie Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen werden mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten, jedoch bis maximal 5.000,00 Euro pro Wohneinheit, unterstützt. Wenn die Wärmedämmung entsprechenden dimensioniert ist und ein U-Wert im Steildach von höchstens 0,14 W/m²K erreicht wird, dann erhalten Sie den Investitionszuschuss. In der Regel erreichen Sie den Dämmwert mit ca. 28-34cm Wärmedämmung zwischen den Sparren oder als Kombination von Aufsparren- und Zwischensparrendämmung. Die tatsächliche Stärke der Dämmung ist von der bestehenden Gebäudesubstanzabhängig. Lage und Querschnitt der vorhandenen Dachsparren bestimmen den erforderlichen Dämmquerschnitt zum Erreichen des angestrebten U-Wertes.
Kann ich nur Aufsparrendämmung aufbringen?
Können Dachflächenfenster eingebaut werden?
Wie komme ich an den Investitionszuschuss der KfW-Bank?
Wie lange dauert eine Dachsanierung?
Brauche ich einen Bauantrag für die Aufsparrendämmung?
Kann die Dachdämmung von innen erfolgen?
Muss das Dach von außen neu eingedeckt werden?
Wieso kann ich nicht von innen dämmen?
Hält mein Dachstuhl die zusätzliche Last der Dämmung aus?