DE-56746 Kempenich
... Sicherheitsmaßnahme Auffangwannen gemäß WHG eingesetzt. Nach §5 WHG unterliegt der Anlagenbetreiber einer Sorgfaltspflicht, wonach er nachteilige Veränderungen von Gewässereigenschaften zu vermeiden hat. Somit müssen wassergefährdende Stoffe bei einer Betriebsstörung zurück gehalten werden. Hier kommen unsere an die Anlage des Kunden angepassten Auffangwannen zum Einsatz. Die Konstruktion erfolgt hausintern und eine Montage bieten wir Ihnen  auf Kundenwunsch gerne an. Sondermaschinenbau Bildergalerie Stahlkonstruktionen CNC-Lohnfertigung Qualitätsmanagement Druckversion...
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Seit Juli 2001 ist die nett Rohrleitungsbau für ihre Kunden im Bereich Trinkwasser, Prozeßwasser, Badewasser und der Getränkeindustrie tätig...