Mit Überfallmeldeanlagen (ÜMA) können Mitarbeiter einen manuellen Überfallalarm während oder nach einem Überfall auslösen. Für bestimmte Branchen wie Banken oder Juweliere sind EMA/ÜMA mit bestimmten Mindestanforderungen vorgeschrieben. EMA/ÜMA mit Anschluss an die Polizei unterliegen ebenfalls bestimmten Voraussetzungen.