Jedes
, das mit einem
Lebensmittel
in Berührung kommt (z.B. in der Verpackungsindustrie, Fleischprodukte vakuumieren, oder CO
bzw. Kohlensäure für Zapfanlagen), gilt als
Lebensmittelzusatzstoff
. Diese
Gase
unterliegen umfangreichen Vorgaben, Gesetzen und Verordnungen, sowie branchenspezifischen Auflagen.
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