Bezuschusst werden in der Regel Umzüge, die den Zweck verfolgen die eigene Selbstständigkeit bei bestehendem Pflegegrad möglichst lange aufrecht zu erhalten. Dies können Umzüge in barrierefreie Wohnungen, betreutes Wohnen oder auch das Umziehen in die Nähe der eigenen Kinder sein. Von der Bezuschussung ausgenommen sind Umzüge in vollstationäre Einrichtungen.
Die Pflegekasse übernimmt also dann die Kosten für einen Umzug, wenn dieser in eine Wohnung erfolgt, welche den individuellen gesundheitlichen Bedürfnissen besser entspricht. Dabei spielt auch die Verbesserung bzw. Erleichterung der Pflege durch die Pflegeperson eine Rolle.