Die CE-Kennzeichnung steht stellvertretend für die Einhaltung der Mindest-Sicherheitsstandards für technische Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt.
Mit dem CE-Zeichen ist ein freier Warenverkehr in ganz Europa möglich, ohne dass dem Hersteller beim Vertrieb Handelshemmnisse durch einzelstaatliche Regelungen auferlegt werden.
Die rechtliche Grundlage dafür ist das sog. „New Legislative Framework“ mit seinen Spezialrichtlinien für die einzelnen technischen Produkte sowie der zugehörigen harmonisierten Normen. In diesen Spezialrichtlinien sind produktabhängig die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an technische Produkte festgelegt. Da die Spezialrichtlinien nur einen Rahmen festlegen, sind jeder Richtlinie harmonisierte Normen zugewiesen, in denen die Sicherheitsanforderungen an das Produkt genauer beschrieben sind. Nicht immer ist nur eine Richtlinie auf ein Produkt anzuwenden, sondern ein Konglomerat aus verschiedenen Richtlinien und Normen. Dies macht die Bearbeitung für die Hersteller nicht unbedingt einfacher.
Hier ein Auszug unserer Leistungen zum Thema CE-Kennzeichnung:
+ Fragstellungen zu den folgenden Richtlinien, deren Geltungsbereich und die Abgrenzung zueinander
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG / Maschinenverordnung
- Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
- EMV-Richtlinie 2014/30/EU
- Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
- ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
+ Schaffung von hausinternen Strukturen für den notwendigen CE-Prozess
+ Unterstützung bei Auflagen der Marktaufsichtsbehörden
+ Bewertung Ihrer bereits am Markt befindlichen technischen Produkte
+ Koordination der abnahmepflichtigen Produkte mit notifizierten Stellen