Funktion und Aufbau von Treppengeländern

Viele Treppen benötigen ein Geländer, das Halt gibt, Sicherheit gewährleistet, seitliche Stürze verhindert und zudem noch Gestalt und Struktur der Treppe bestimmt. Für die allermeisten Treppenbauten in Deutschland ist eine solche Absturzsicherung daher obligatorisch. Treppengeländer bestehen aus einem Rahmen, auch Brüstung genannt, aus Stäben, Gittern oder einer Füllung und einem Handlauf. Ob Wendeltreppe oder Spindeltreppe, ob Indoor oder Outdoor, ob für den Privatgebrauch oder gewerbliche Zwecke: Für alle denkbaren Treppenarten gibt es das passende Treppengeländer.

Arten von Treppengeländern

Generell werden drei Arten von Treppengeländern unterschieden:
 

  • Sehr verbreitet ist das Stabgeländer, bei dem vertikale Stäbe in gleichmäßigen Abständen Handlauf und Treppenboden verbinden. Diese Abstände sollten eng genug sein, damit auch kleine Kinder nicht hindurchrutschen können.
  • Darüber hinaus werden Gurtgeländer hergestellt, deren vertikale Stäbe in weiterem Abstand voneinander befestigt werden, die dafür aber horizontale Streben enthalten, die parallel zum Handlauf bzw. zur Treppensteigung verlaufen. Eine Gefahr besteht bei dieser Variante, wenn diese sogenannten Kniegurte Kindern als Kletterhilfe dienen können.
  • Beim Vollflächengeländer ist der Raum zwischen den vertikalen Stäben hingegen voll ausgefüllt, in der Regel mit Glas oder Plexiglas, alternativ gibt es auch Modelle mit löchrigen Gittern, Hölzern oder Netzen aus Edelstahl. Diese Bauart ist die sicherste Variante, aufgrund des hohen Materialbedarfs aber auch die teuerste.

Treppen, die auf einer oder beiden Seiten an der Wand anschließen, benötigen lediglich einen Handlauf, der an der Wand befestigt wird. Stäbe oder Füllprofile sind dann überflüssig.

Materialien für Treppengeländer

In Wohnhäusern spielt die Optik eines Treppengeländers eine wesentliche Rolle, Witterungseinflüsse sind irrelevant. Daher entscheiden sich viele Bauherren für Treppengeländer aus Holz, oft in Verbindung mit anderen Materialien. Holz lässt sich nach Wunsch lackieren, versprüht bei sichtbarer Maserung einen besonderen Charme und passt sich gut in viele Einrichtungen ein. Harthölzer wie Eiche, Rotbuche, Esche, Ahorn oder auch Obsthölzer gehören zu den empfehlenswerten Holzarten, da sie Belastungen gut standhalten und die Brandschutzverordnungen einhalten.

In modernen Treppenhäusern kommen dagegen vermehrt Metallgeländer zum Einsatz. Edelstahl oder auch Aluminium sind in diesem Segment die beliebtesten Materialien, teilweise wird auch Messing verwendet. Metallgeländer sind stabil und verleihen dem Bauwerk einen modernen Anstrich. Als flächenartige Füllungen oder Zwischenteile werden auch Bleche, Lochbleche und Maschengitter verwendet. Seile und Drähte als Querstreben bestehen ebenfalls oft aus Metallen.

Glasscheiben aus bruchsicherem Verbundsicherheitsglas sind als Füllprofil ebenfalls beliebt. Da Glas sehr schwer sein kann, muss die statische Tragfähigkeit der Gesamtkonstruktion bedacht sowie die Tragfähigkeit unter Stoßeinwirkung gewährleistet werden. Leichter und kostengünstiger sind Materialien wie Acrylglas oder andere Kunststoffe. Gern wird Glas mit Edelstahl kombiniert.

Treppengeländer können mittlerweile im 3D-Druckverfahren hergestellt werden. In einem Online-Konfigurator entwerfen Kunden ihr Wunschdesign und erhalten im Anschluss ein passgenaues Geländermodul. Zur Auswahl stehen dann verschiedene Materialien.
 

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Vorgaben für den Einbau von Treppengeländern

Der Einbau eines Treppengeländers unterliegt diversen Vorschriften, an die sich Bauherren halten müssen. Maßgeblich ist die DIN-Norm 18065, die auf Bundesebene festgeschrieben ist und auf deren Basis die Bundesländer ihre Landesbaugesetze ausformuliert haben. Diese unterscheiden sich im Detail. Bei Treppen für die öffentliche Nutzung sind zusätzliche Normen und Sicherheitsbestimmungen zu beachten, die in spezifischen Regelwerken vermerkt sind. In der Regel müssen Treppen, die öffentlich zugänglich sind oder in Wohngebäuden mit mehreren Stockwerken liegen, mit einem Geländer versehen werden.

Zu den wichtigsten allgemeingültigen Regelungen gehören:
 

  • Treppenart: An Geländer von sogenannten notwendigen Treppen, die aus baurechtlicher Sicht unverzichtbar sind, werden höhere Anforderungen gestellt als an nicht notwendige Modelle.
  • Geländerpflicht: Bei privaten Gebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten hängt es von der Landesbauordnung ab, ob ein Treppengeländer vorgeschrieben ist oder nicht. Treppen unter einem Meter Höhe müssen in der Regel keine Absturzsicherung aufweisen.
  • Geländerhöhe: Laut Bauordnungsrecht müssen Treppengeländer mindestens 90 Zentimeter hoch sein, im gewerblichen Bereich einen Meter. Beträgt die mögliche Falltiefe mehr als zwölf Meter, steigt das Mindestmaß auf 1,10 Meter.
  • Füllstäbe: Der Abstand der Füllstäbe darf maximal 18 Zentimeter betragen, zwölf Zentimeter, um die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten.
  • Handlauf: Der Handlauf muss abhängig vom Material 2,5 bis 6,5 Zentimeter breit sein und einen Mindestabstand von fünf Zentimetern zur Wand haben.

Kosten für Treppengeländer

Die Kosten pro Meter Treppengeländer unterscheiden sich deutlich. Sie hängen vor allem vom verwendeten Material, der Größe und Länge des Geländers ab. Auch aufwendiges Design treibt den Preis hoch. Als grober Richtwert kann mit Meterpreisen von 100 bis 1.000 Euro gerechnet werden. Während Aluminiumgeländer am unteren Ende der Preisspirale liegen, Holz- und Edelstahl mit etwa 200 bis 500 Euro pro laufendem Meter zu Buche schlagen, befinden sich aufwendige Geländer aus Glas oder Schmiedeeisen am oberen Ende des Spektrums.