Nachhaltigkeit – das neue Ziel in Unternehmen
 

Sustainability – zu Deutsch Nachhaltigkeit – spielt für Unternehmen zunehmend eine Rolle. Die Ansprüche des Kunden an umweltfreundliche und nachhaltige Produkte hängen damit eng zusammen. Generell entwickelt sich die ressourcenschonende Produktion zum neuen Trend: Schutz und Erhalt der Rohstoffe und unseres Lebensraums gewinnen an Bedeutung. Neben der direkten Energieeinsparung im Produktionsprozess spielen die sekundären Möglichkeiten in der Unternehmenslandschaft ebenfalls eine Rolle. Dazu gehören zum Beispiel Strom- und Wärmeenergieverbrauch wie auch der Einsatz von Kraftstoff für Logistik und Transporte. Elektrofahrzeuge als Firmenwagen – idealerweise CO2-neutral geladen an der firmeneigenen Photovoltaikanlage – bieten sich hier als umweltfreundliche und kostengünstige Lösung an.

Elektrofahrzeuge – Vorzüge und Nachteile
 

Den Vorzügen, die ein Elektroauto auf den ersten Blick bietet, stehen auf der anderen Seite einige Nachteile gegenüber. Die Tatsache, dass die Abdeckung mit Elektrotrankstellen außerhalb der Ballungsgebiete zu gering ist, hält viele Verbraucher vom Kauf ab. Die Ladestationen sind unverzichtbar, damit das E-Auto auch über längere Strecken ohne Stopp auf der Straße bleibt. Ein weiterer Nachteil ist der technische Entwicklungsstand der Akkus: Diese sind schwer und haben dabei eine geringe Speicherkapazität, in Sachen Lebensdauer lässt der Akku für Elektrofahrzeuge heute noch zu wünschen übrig. Daraus resultiert ein weiterer Schwachpunkt der Fahrzeuge: die geringe Reichweite. Sollen Elektrofahrzeuge als Firmenwagen für längere Strecken eingesetzt werden, dann sind häufige Stopps an der Ladestation unverzichtbar.

Dem gegenüber stehen die Stärken: Elektrofahrzeuge sind unkompliziert in der Wartung und besitzen einen hohen Wirkungsgrad von mehr als 90 %. Verstärkt in Ballungsräumen eingesetzt, könnte dort die direkte Umweltbelastung durch Abgase deutlich verringert werden. Auch die Lärmbelastung in den Städten ließe entsprechend nach. Hinzu kommen attraktive Steuervergünstigungen und deutlich günstigere „Treibstoff“-Kosten.

Steuerliche Förderung als finanzieller Vorteil
 

Da die Regierung ein großes Interesse daran hat, die Elektromobilität zu steigern, gibt es für Elektrofahrzeuge, die in den Anschaffungskosten vergleichsweise hoch sind, attraktive Steuervergünstigungen. Diese bestehen aus zwei wichtigen Säulen:
 

  • Nachteilsausgleich bei der Besteuerung der Privatnutzung von Dienst- und Firmenwagen
  • Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Während der erste Punkt dem Arbeitnehmer zugutekommt, profitiert die Firma als Unternehmen von den Steuervergünstigungen. Letztere erfolgt nach diesen Regeln:
 

  • Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2015 zugelassen wurden, sind für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
  • Fahrzeuge, die ab 01.01.2016 zugelassen wurden, erhalten eine Kfz-Steuerbefreiung über fünf Jahre.

Diese Maßnahmen sollen jedoch noch nicht das Ende der steuerlichen Vorteile darstellen. Für die Zukunft sollen weitere Impulse gesetzt werden, die den Markthochlauf der Elektrofahrzeuge vor allem für Firmenkunden unterstützen. Die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) hat eine Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge von 50 % im ersten Jahr der Nutzung vorgeschlagen. Für den benötigten Ladestrom stehen steuerliche Regeln, die auch in der Praxis funktionieren, bislang aus. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) empfiehlt, hier ein analoges Vorgehen zum Umgang mit der Privatnutzung von betrieblichen PCs.

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Kostenermittlung für Elektrofahrzeuge – der Nachteilsausgleich
 

Kauft ein Unternehmer Elektrofahrzeuge als Firmenwagen ein, kommen deutlich höhere Anschaffungskosten als bei herkömmlichen Pkw zustande. Damit Arbeitnehmer bei einer Privatnutzung darunter nicht leiden müssen, greift hier eine steuerliche Sonderregelung hinsichtlich der Kostenermittlung. Der für die Versteuerung zugrunde gelegte Bruttolistenpreis wird um eine Pauschale gesenkt, damit werden die Kosten für das Batteriesystem berücksichtigt. Wie hoch die Minderung ist, hängt von der Batteriekapazität und dem Anschaffungsjahr ab:
 

  • Pro kWh Batteriekapazität wird ein Abschlag von 500 Euro bis zu einem Maximalbetrag von 10.000 Euro vorgenommen.
  • Der angesetzte Bruttolistenpreis ergibt sich aus dem Fahrzeugwert im Baujahr bzw. im Anschaffungsjahr bei gebrauchten Autos.

Elektrofahrzeuge für Firmenkunden – eine gute Wahl für die Kurzstrecke
 

Führt ein Unternehmen in seinem Fuhrpark ganz oder teilweise Elektrofahrzeuge, dann ist das gut fürs Image. Gerade Unternehmen, die Wert darauf legen, als nachhaltig wahrgenommen zu werden, können hier von einer positiven Kundenaufmerksamkeit profitieren. Ein echter Umweltnutzen besteht nur dann, wenn das Elektrofahrzeug mit regenerativer Energie betankt wird. Wird Strom aus dem aktuellen deutschen Strommix verwendet, können die Emissionen insgesamt höher liegen als beim gleichwertigen Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Ideal ist ein Kreislauf, bei dem auf dem Firmengelände regenerativer Strom getankt werden kann. Bei einer Reichweite von ca. 200 Kilometern, wie sie die Elektrofahrzeuge heute vorweisen können, eignen sich die leisen und sauberen Fahrzeuge für Dienstfahrten auf Kurzstrecke, zum Beispiel für mobile Pflegedienste, Kurierdienste, Behördenfahrten, und weitere Kurzstreckenfahrten besonders gut.