Warum ein neues Verpackungsgesetz seit 2019?
 

Wer Waren verpackt und diese verkauft, muss dafür Sorge tragen, dass die Verpackungen korrekt entsorgt werden. Doch in der Vergangenheit drückten sich viele Unternehmen vor dieser Verantwortung. Das neue Verpackungsgesetz soll diesbezüglich mehr Transparenz und Fairness schaffen. Ziel: Künftig kommen alle Hersteller ihrer abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung nach und übernehmen die Kosten für Entsorgung und Recycling ihrer Verpackungen. Grundsätzlich soll das Verpackungsgesetz 2019 helfen, die Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu minimieren.

Wann ist das Verpackungsgesetz 2019 in Kraft getreten?
 

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und löst damit die bis dahin geltende Verpackungsordnung (VerpackV) ab.

Was hat sich mit dem Verpackungsgesetz geändert?
 

Anlässlich des neuen Verpackungsgesetzes wurde eine Zentrale Stelle geschaffen: Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Sie ist mit zahlreichen hoheitlichen Aufgaben betraut und untersteht diesbezüglich der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamts.

Die Stiftung übernimmt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Produktverantwortlichen im neuen Verpackungsregister LUCID zu registrieren und damit öffentlich zu machen. Zusätzliche Tätigkeitsfelder (zum Beispiel die Datenmeldung) sollen für Transparenz und Rechtsklarheit sorgen. Die weiteren ökologischen Ziele wie die Erfüllung der Recyclingquoten und die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verpackungen werden ebenfalls durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht.

Nicht registrierte Hersteller bestimmter Verpackungen dürfen diese seit 1. Januar 2019 nicht mehr in Verkehr bringen.
 

<


Was genau müssen Hersteller melden?
 

Markenhersteller sind verpflichtet, bei der Registrierung im Verpackungsregister LUCID die Namen ihrer Marken anzugeben, die von ihnen in Deutschland in den Verkehr gebracht werden. Außerdem besteht eine Datenmeldepflicht bezüglich des gewählten Systems der Abfallentsorgung und der Beteiligungsdauer. Darüber hinaus sind Daten zu Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen zu melden. Außerdem ist zu beachten, dass bei der Registrierung und Datenmeldung Höchstpersönlichkeit gilt. Das heißt, die Registrierung und Datenmeldung kann für Unternehmen nicht durch Dritte wie Berater oder Makler erfüllt werden, sondern muss durch eine autorisierte unternehmenszugehörige Person erfolgen.

Konkret werden bei der Hersteller-Registrierung im Verpackungsregister LUCID folgende Informationen abgefragt:
 

  • Anschrift des Unternehmens
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  • Nationale Kennummer (z.B. Handelsregisternummer oder Vereinsregisternummer)
  • Liste aller Markennamen, unter denen Sie die meldepflichtigen Verpackungen erstmals in Umlauf bringen. Sollten Ihre Produkte keinen Markennamen besitzen, tragen Sie den Unternehmensnamen ein.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister bietet an, die Marken per XML-Schnittstelle hochzuladen. Das aktuelle Template dafür können Sie hier herunterladen

Welche Verpackungen registrierungspflichtig sind, können Hersteller und Händler bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in einem Katalog zur Systembeteiligungspflicht einsehen. Alternativ stellen Hersteller und Händler in Zweifelsfällen einen Antrag an die Stiftung, um ihre Verpackung einzustufen.
 

Smart Packaging: Von der einfachen Verpackungslösung zum digitalen Multitalent

Erfahren Sie alles Wichtige zu intelligenten Verpackungen in unserem kostenfreien Whitepaper.

Für wen gilt das Verpackungsgesetz 2019?
 

Das Verpackungsgesetz 2019 gilt generell für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inklusive Füllmaterial) herstellen und/oder in Verkehr bringen. Dabei greift grundsätzlich das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung. Das bedeutet: Jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, ist auch für deren Rücknahme und Verwertung verantwortlich.

Wichtig: Laut neuem Verpackungsgesetz gilt auch derjenige als Hersteller einer Verpackung, der Verpackungen gewerbsmäßig nach Deutschland einführt – genauer gesagt: der die Verantwortung für die Ware zum Zeitpunkt des Grenzübertritts trägt.


Detaillierte Informationen zu den Pflichten des Herstellers sowie zum Ablauf der Registrierung bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister lassen sich unter www.verpackungsregister.org einsehen.